Ditib Zentral Moschee

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Werte Muslime, liebe Besucherinnen und Besucher,

wie Sie wissen waren unsere Türen wegen des Coronavirus eine Zeit lang geschlossen. Nach einer intensiven Beratung mit dem Vorstand, dem Imam und den ehrenamtlich Engagierten der Moschee sind wir nun zu dem Schluss gekommen, am Samstag, den 09.05.2020 unsere Moschee unter Einhaltung der vom Koordinationsrat der Muslime (KRM) beschlossenen Schutzmaßnahmen wieder schrittweise zu öffnen. Diesbezüglich sind wir dazu angehalten die nachfolgenden Abstands- und Hygienemaßnahmen strikt einzuhalten.
So hat jede Besucherin und jeder Besucher einen eigenen Gebetsteppich mitzubringen. Weiterhin wird erwartet, dass jede Besucherin und jeder Besucher 10 – 20 Minuten vor Gebetsbeginn zur Moschee kommt. Außerdem ist die Gebetswaschung zu Hause vorzunehmen, da unsere Waschräume bis auf weiteres geschlossen bleiben. Versammlungen sowohl in der Moschee als auch außerhalb des Moscheegeländes, bei der die Abstandsregel von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann, sind zu unterlassen. Am Eingang der Moschee werden alle Besucher gebeten ihre Kontaktdaten aufzugeben, damit bei möglichen Infektionen eine schnelle Rückverfolgung möglich ist. Hier sind auch die Hände zu desinfizieren. Die Gebetsplätze in der Moschee sind entsprechend der Abstandsregeln von 1,5 Metern markiert. Besucherinnen und Besucher haben ausschließlich an diesen Stellen ihren Gebetsteppich auszulegen und dort das Gebet zu verrichten. Eine ausführliche Beschreibung der Maßnahmen ist als Aushang sowohl außen als auch im Eingangsbereich der Moschee abgebildet. Die Öffnung der Moschee beschränkt sich zunächst auf das Mittags- und das Nachmittagsgebet, somit finden einstweilen nur zwei Gebete in der Moschee statt. Das Freitagsgebet findet allerdings nicht statt.

Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher der Moschee die genannten Schutzmaßnahmen einzuhalten und Rücksicht aufeinander zu nehmen. Die Einhaltung der genannten Schutzmaßnahmen unterliegt der Kontrolle des Ordnungsamtes und wird bei Zuwiderhandeln entsprechend geahndet.

Mit der eindringlichen Bitte um Einhaltung der genannten Schutzmaßnahmen,

danke für Ihr Verständnis.